Die Mitgliedschaft


Der Kavallerie-Reitverein Interlaken führt ein aktives Vereinsleben. Das Jahresprogramm beinhaltet verschiedene sportliche und gesellschaftliche Anlässe wie Pfingstprüfung, Jekami, Schluss-Springen, Patrouillenritt, Waldweihnacht, Altjahrsritt, verschiedene Reitkurse/Trainings usw.

Einmal jährlich erscheint der Jahresrückblick/-ausblick, welcher an jedes Mitglied verschickt wird. Darin werden das Jahresprogramm, die Anlässe, Kurse und Trainings und Berichte über Vereinsaktivitäten usw. veröffentlicht.

Der KRVI setzt sich aus folgenden Mitgliederkategorien zusammen, welche ausser den Gönnern an der Hauptversammlung alle stimmberechtigt sind:

Aktivmitglieder
Mitglieder, welche an Veranstaltungen des KRVI teilnehmen
Jahresbeitrag: CHF 100.-

Passivmitglieder
Sind an reiterlichen Veranstaltungen nicht aktiv teilnahmeberechtigt*
Jahresbeitrag: CHF 60.-

Junioren
Reiter und Reiterinnen bis zum vollendeten 18. Altersjahr
Jahresbeitrag: CHF 50.-

Gönner
Sympathisanten des KRVI
Jahresbeitrag: Mindestens CHF 30.-

Ehren- und Freimitglieder
Aktiv- oder Passivmitglieder oder aussenstehende Personen, die in Anerkennung der dem Verein geleisteten Dienste oder in Würdigung des unermüdlichen Einsatzes für den Pferdesport auf Antrag des Vorstandes von 2/3 der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder ernannt werden.
Jahresbeitrag:  CHF 0.-

*Passivmitglieder welche ausnahmsweise doch an einer Veranstaltung teilnehmen wollen, haben mindestens die 1.5-fache Teilnahmegebühr zu entrichten.

Über die Höhe der Mitglieder-Beiträge wird jeweils an der Hauptversammlung abgestimmt.

Pflichten:
Alle stimm- und wahlberechtigten Mitglieder sind verpflichtet, nach besten Kräften im Interesse des Vereins und seiner Zielsetzung gemäss Art. 2 der Vereins-Statuten tätig zu sein. Ein jeder hat um einen guten Ruf der Reiterei auf dem Bödeli besorgt zu sein und dadurch ebenfalls dem Sinne des Vereins beizutragen.

Wer die Mitgliedschaft beantragen möchte, kann sich hier das entsprechende Formular herunterladen. Nach Absprache kann an Vereinsanlässen bereits teilgenommen werden – die definitive Aufnahme als Neumitglied entscheidet aber die Hauptversammlung, an welcher der Antragsteller oder die Antragstellerin zwingend anwesend sein muss.